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STAATSBÜRGERSCHAFT

Rechtsanwalt für Staatsbürgerschaftsrecht

​Ich unterstütze Privatpersonen mit umsichtiger Rechtsberatung bei der Beibehaltung oder beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Zudem berate ich bei Fragen zu Niederlassung und Aufenthalt.

§ 58c StbG: Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Nazi-Opfern

Ein besonderes Anliegen ist mir die Vertretung in Staatsbürgerschaftsverfahren nach § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz. In diesen Verfahren begleite ich Nachkommen von Personen, die aus Österreich geflohen sind, weil sie Verfolgung durch den Nationalsozialismus ausgesetzt waren. Auf dieser Grundlage habe ich Mandant:innen aus der ganzen Welt dabei unterstützt, die österreichische Staatsbürgerschaft (wieder) zu erlangen.

So helfe ich bei Ihrer Staatsbürgerschaft:

  • Prüfung der Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

  • Vorbereitung des Staatsbürgerschaftsantrages

  • Beratung und Begleitung während des gesamten Verfahrens

  • Unterstützung bei der Suche nach historischen Dokumenten

  • Behördenkommunikation und Koordination

  • Überprüfung negativer Bescheide und Rechtsmittel dagegen

  • Beratung bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige (z.B. für Angestellte eines Unternehmens)

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