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STAATSBÜRGERSCHAFT

Rechtsanwalt für Staatsbürgerschaftsrecht

​Ich unterstütze Privatpersonen mit umsichtiger Rechtsberatung bei der Beibehaltung oder beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Zudem berate ich bei Fragen zu Niederlassung und Aufenthalt.

Ein besonderes Anliegen ist mir die Vertretung in Staatsbürgerschaftsverfahren nach § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz. In diesen Verfahren begleite ich Nachkommen von Personen, die aus Österreich geflohen sind, weil sie Verfolgung durch den Nationalsozialismus ausgesetzt waren. Auf dieser Grundlage habe ich Mandant:innen aus der ganzen Welt dabei unterstützt, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen.

So helfe ich bei Ihrer Staatsbürgerschaft:

  • Prüfung der Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

  • Vorbereitung des Staatsbürgerschaftsantrages

  • Beratung und Begleitung während des gesamten Verfahrens

  • Unterstützung bei der Suche nach historischen Dokumenten

  • Behördenkommunikation und Koordination

  • Beratung bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige (z.B. für Angestellte eines Unternehmens)

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