START-UPS UND VENTURE CAPITAL
Rechtsanwalt für Start-ups und Unternehmensgründung
Die Beratung von Gründer:innen und rechtliche Begleitung von Start-ups durch alle Entwicklungsphasen gehört zu meinen Kernkompetenzen. Ich berate laufend Start-ups aus unterschiedlichen Branchen bei der Gründung sowie bei Finanzierungsrunden und beim Exit. Dazwischen unterstütze ich Start-ups mit meinem rechtlichen Know-how bei Verträgen, im Datenrecht oder beim Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property).
Mit meiner juristischen Expertise stehe ich Gründer:innen zudem als Mentor bei Venturecake zur Verfügung, Österreichs erstem co-owned Accelerator für Start-ups.
Mit mir haben Sie nicht nur einen kompetenten Anwalt an Ihrer Seite, sondern einen verlässlichen Partner, der Sie und Ihr Start-up weiterbringt.
So unterstütze ich Ihr Start-up:
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Beratung bei Unternehmens- und Gesellschaftsgründung
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Erstellung von Gesellschaftsverträgen
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Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. FlexCo, GmbH)
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Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung)
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Phantom Shares, Phantom Stocks, Virtual Shares, Stock Options
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Prüfung und Erstellung von Verträgen sowie AGB (z.B. Darlehen, Lizenzverträge, usw.)
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Beratung zu Finanzierungsformen, wie Wandeldarlehen (Convertible Loans), SAFE-Agreements
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Beratung und Vertretung bei Finanzierungsrunden
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Term Sheets, Letter of Intent (LOI), Memorandum of Understanding (MOU), Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
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Investitionsvereinbarungen (Investment Agreements)
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Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders' Agreements)
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Beratung zu Immaterialgüterrechten (Intellectual Property)
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Unternehmenstransaktionen durch Asset Deal oder Share Deal (M&A)
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Beratung von Investor:innen und Business Angels beim Beteiligungserwerb
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Beratung beim Exit