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START-UPS UND VENTURE CAPITAL

Rechtsanwalt für Start-ups und Unternehmensgründung

Die Beratung von Gründer:innen und rechtliche Begleitung von Start-ups durch alle Entwicklungsphasen gehört zu meinen Kernkompetenzen. Ich berate laufend Start-ups aus unterschiedlichen Branchen bei der Gründung sowie bei Finanzierungsrunden und beim Exit. Dazwischen unterstütze ich Start-ups mit meinem rechtlichen Know-how bei Verträgen, im Datenrecht oder beim Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property).

Mit meiner juristischen Expertise stehe ich Gründer:innen zudem als Mentor bei Venturecake zur Verfügung, Österreichs erstem co-owned Accelerator für Start-ups.

Mit mir haben Sie nicht nur einen kompetenten Anwalt an Ihrer Seite, sondern einen verlässlichen Partner, der Sie und Ihr Start-up weiterbringt. 

So unterstütze ich Ihr Start-up:

  • Beratung bei Unternehmens- und Gesellschaftsgründung

  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen

  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. FlexCo, GmbH)

  • Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung)

  • Phantom Shares, Phantom Stocks, Virtual Shares, Stock Options

  • Prüfung und Erstellung von Verträgen sowie AGB (z.B. Darlehen, Lizenzverträge, usw.)

  • Beratung zu Finanzierungsformen, wie Wandeldarlehen (Convertible Loans), SAFE-Agreements

  • Beratung und Vertretung bei Finanzierungsrunden

  • Term Sheets, Letter of Intent (LOI), Memorandum of Understanding (MOU), Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)

  • Investitionsvereinbarungen (Investment Agreements)

  • Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders' Agreements)

  • Beratung zu Immaterialgüterrechten (Intellectual Property)

  • Unternehmenstransaktionen durch Asset Deal oder Share Deal (M&A)

  • Beratung von Investor:innen und Business Angels beim Beteiligungserwerb

  • Beratung beim Exit

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